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   BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06   

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BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06 (https://dejure.org/2007,73949)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 WB 40.06 (https://dejure.org/2007,73949)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 WB 40.06 (https://dejure.org/2007,73949)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05

    Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 4. März 2005 blieb ebenso erfolglos wie sein anschließender Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 17. Juni 2005 (Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 33.05 -).

    Mit Schreiben vom 13. September 2006 reichte der Antragsteller außerdem ein Dokument (STAN-Nr.: 5215274 vom 1. Februar 2005) nach, aus dem sich ebenfalls die Unrichtigkeit einzelner Aussagen des Bundesministers der Verteidigung in dem Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 33.05 ergebe.

    Der Antragsteller bittet das Gericht, die von ihm angeführten Aussagen des Bundesministers der Verteidigung in dem Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 33.05 zu überprüfen.

    Die vom Bundesminister der Verteidigung in dem Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 33.05 gemachten Angaben könnten daher nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neuen Beschwerdeverfahrens gemacht werden.

    Eine Behandlung des Begehrens des Antragstellers als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 33.05 komme nicht in Betracht, da der Antragsteller ausdrücklich um eine Bearbeitung als Beschwerde gebeten habe; auch liege ein Wiederaufnahmegrund im Sinne der §§ 578 ff. ZPO nicht vor.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 506/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A und C, sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 33.05 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Bei sach- und interessengerechter Auslegung seines Vorbringens beantragt er sinngemäß, festzustellen, dass die - von ihm im Einzelnen angeführten - Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung in dem Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 33.05 unrichtig sind.

    Er ist unzulässig, weil die von dem Antragsteller beanstandeten Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht in dem Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 33.05 keine Maßnahmen sind, die zum Gegenstand eines selbständigen Antragsverfahrens gemacht werden können.

    Bei den vom Antragsteller zur Überprüfung gestellten Aussagen des Bundesministers der Verteidigung handelt es sich durchgängig um Erklärungen, die dieser im Rahmen eines anhängigen (und mit Beschluss vom 28. März 2006 abgeschlossenen) Antragsverfahrens vor dem Senat (BVerwG 1 WB 33.05) abgegeben hat.

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wäre im Übrigen auch dann nicht zulässig, wenn man das Vorbringen des Antragstellers - was es der Sache nach darstellt - als Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WB 33.05 auffassen würde.

    Eine Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WB 33.05 kommt schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer - auch in Wehrbeschwerdesachen grundsätzlich statthaften (vgl. Beschluss vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - BVerwGE 53, 188) - Wiederaufnahme des Verfahrens (entsprechend § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) in Betracht.

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1) WBO bzw. hier des § 21 Abs. 1 WBO setzt eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).

    Diese Grundsätze gelten auch für Handlungen oder Unterlassungen von Beteiligten im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - BVerwGE 43, 28 und vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160; Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 1 Rn. 103 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    In diesem Falle steht einer nochmaligen Sachprüfung die Rechtskraft des Beschlusses vom 28. März 2006 entgegen (zur formellen und materiellen Rechtskraftfähigkeit wehrdienstgerichtlicher Entscheidungen vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 1 WB 81.68 - BVerwGE 33, 228 und vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 BVerwGE 73, 348).
  • BVerwG, 09.09.1976 - 2 WBW 1.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Eine Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WB 33.05 kommt schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer - auch in Wehrbeschwerdesachen grundsätzlich statthaften (vgl. Beschluss vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - BVerwGE 53, 188) - Wiederaufnahme des Verfahrens (entsprechend § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) in Betracht.
  • BVerwG, 05.12.1968 - I WB 81.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    In diesem Falle steht einer nochmaligen Sachprüfung die Rechtskraft des Beschlusses vom 28. März 2006 entgegen (zur formellen und materiellen Rechtskraftfähigkeit wehrdienstgerichtlicher Entscheidungen vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 1 WB 81.68 - BVerwGE 33, 228 und vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 BVerwGE 73, 348).
  • BVerwG, 17.11.1969 - I WB 70.69

    Anspruch auf Entscheidung des Wehrdienstsenats - Pflicht des Dienstherrn zur

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Diese Grundsätze gelten auch für Handlungen oder Unterlassungen von Beteiligten im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - BVerwGE 43, 28 und vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160; Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 1 Rn. 103 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1) WBO bzw. hier des § 21 Abs. 1 WBO setzt eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 28.07.1965 - I WB 19.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früh entschieden, dass Handlungen oder Unterlassungen des Dienstherrn in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Maßnahmen im Sinne der Beschwerdeordnung darstellen und nicht zum Gegenstand eines Verfahrens vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden können (Beschluss vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - BDHE 7, 163).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

    Dasselbe gilt für Handlungen oder Unterlassungen im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1969 BVerwG 1 WB 70.69 BVerwGE 43, 28, vom 25. März 1976 BVerwG 1 WB 105.75 BVerwGE 53, 160 sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 BVerwG 1 WB 40.06 ).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 16.07

    Petition; Petitionsausschuss; Maßnahme.

    Dasselbe gilt für Handlungen oder Unterlassungen im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - BVerwGE 43, 28, vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 40.06 -).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

    Dasselbe gilt für Erklärungen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Beschluss vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - BDHE 7, 163) oder in einem Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - BVerwGE 43, 28, vom 25. März 1976 a.a.O. sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 40.06 -).
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